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   BFH, 05.03.1997 - II R 24/94   

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https://dejure.org/1997,9606
BFH, 05.03.1997 - II R 24/94 (https://dejure.org/1997,9606)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1997 - II R 24/94 (https://dejure.org/1997,9606)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1997 - II R 24/94 (https://dejure.org/1997,9606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattungspflicht auf Grund eines Darlehensvertrages im Sinne einer Minderung des Rohvermögens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 118 Abs 1 Nr 1, VStG § 4 Abs 1 Nr 1
    Darlehen; Gesamtvermögen; Schulden

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.12.1993 - II R 118/89

    - Kein Abzug hinterzogener Steuern an Stichtagen vor der Aufdeckung der

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 24/94
    Ob eine rechtswirksam begründete Schuld vermögensmindernd zu berücksichtigen ist, hängt demzufolge davon ab, ob der Schuldner bei wirtschaft licher Betrachtungsweise mit der Geltendmachung der ihr gegenüberstehenden Forderung am Stichtag ernsthaft rechnen muß (so schon RFH-Urteile vom 21. Januar 1932 III A 562/30, RStBl 1932, 964, und vom 11. Februar 1937 III A 201/36, RStBl 1937, 603; vgl. ferner BFH- Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 118/89, BFHE 173, 82, BStBl II 1994, 216, m. w. N.).
  • BFH, 11.04.1975 - III R 93/72

    Abschlagszahlungen auf Finanzierungsbeihilfen des Grünen Plans sind nur dann

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 24/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH), der sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen hat, ist der Abzug von Schulden und Lasten jedoch nur zulässig, wenn und soweit diese in dem für die Ermittlung des Gesamtvermögens maßgeblichen Zeitpunkt (zivil-)rechtlich bestehen und außerdem den Leistungsverpflichteten tatsächlich wirtschaftlich belasten (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, BStBl II 1975, 657, 659, m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 14.12.1993 - I 162/88

    Abziehbarkeit eines lebenslänglichen, unverzinslichen Darlehens als Schuldposten;

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 24/94
    Das finanzgerichtliche Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 591 veröffentlicht.
  • BFH, 03.04.1959 - III 353/57 S

    Einheitsbewertung rein formaler Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 24/94
    Kann der Schuldner zu diesem Zeitpunkt bereits davon ausgehen, daß er die ihm obliegende Verbindlichkeit nicht (mehr) erfüllen muß, stellt diese -- ungeachtet ihrer rechtlichen Existenz -- für ihn keine wirtschaftliche Last dar (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 3. April 1959 III 353/57 S, BFHE 69, 97, BStBl III 1959, 300).
  • BFH, 27.04.1962 - III 266/60
    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 24/94
    Zwar ist bei Kapitalschulden, deren rechtliche Existenz am Stichtag außer Frage steht, in der Regel auch das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Belastung zu bejahen (BFH-Urteil vom 27. April 1962 III 266/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 49).
  • BFH, 27.06.2007 - II R 30/05

    Berliner Testament: Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile

    An dieser wirtschaftlichen Belastung fehlt es, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 24/94, BFH/NV 1997, 820).
  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des

    cc) Es kommt hinzu, dass der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Verbindlichkeiten, die gemäß § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergegangen sind, als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG voraussetzt, dass die Verbindlichkeiten nicht nur rechtlich bestehen, sondern den Erblasser im Todeszeitpunkt auch wirtschaftlich belasten (BFH-Urteile vom 05.03.1997 II R 24/94, BFH/NV 1997, 820, vom 24.03.1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339 , und vom 27.06.2007 II R 30/05, BStBl II 2007, 651 ).
  • FG Hamburg, 28.05.2010 - 3 K 258/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldwäsche - Zinseinnahmen aus verpfändeten

    Kann der Schuldner zu diesem Zeitpunkt bereits davon ausgehen, dass er die ihm obliegende Verbindlichkeit nicht (mehr) erfüllen muss, stellt diese - ungeachtet ihrer rechtlichen Existenz - für ihn keine wirtschaftliche Last dar (BFH, Urteil vom 5. März 1997 II R 24/94, BFH/NV 1997, 820 m.w.N.).
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